AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsparteien
a.) Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Kunde (Auftraggeber) und die Bürofeuerwehr (Auftragnehmer).
b.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so ist dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Vertragsgrundlage
a.) Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen des
Auftragnehmers) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
So gelten die Auftragserteilung und die Bestätigung als vereinbart, und gelten hiermit auch für künftige Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
b.) Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Bedingungen werden hiermit widersprochen, außer der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
a.) Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
b.) Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlicher Gegenstand von dem Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung.
c.) Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von dieser Kenntnis nehmen kann. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
d.) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Dies kann schriftlich (per Post, per Mail etc) oder mündlich (persönlich, per Telefon) erfolgen.
e.) Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.
4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
a.) Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangtextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Rechnungen, Dokumente, Telefonate, Mit-teilungen oder Handlungen die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet werden oder die vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
b.) Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsanspruch als vereinbart.
5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
a.) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
b.) Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber den Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
c.) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht zeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw. vom Auftraggeber selbst zu tragen.
6. Lieferung, Termine und Fristen
a.) Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Jedoch nicht für die Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.
b.) Die in den Verträgen genannte Leistungstermine oder –fristen sind nur dann bindend, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich.
Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
c.) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen im angegebenen Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
d.) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktriff vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde.
e.) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt usw. ein, so ist der Ersatz des mittelbaren ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.
f.) Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer, die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
g.) Die Lieferung erfolgt entweder per Post, Bote, Email oder persönlich. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
h.) Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post, Bote oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden.
i.) Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Weiters entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und der gleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.
7. Zahlungsbedingungen
a.) Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Versand- und Transportkosten (z.B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b.) Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug mittels Post- oder Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
c.) Im Einzelfall behält sich der Auftragnehmer vor Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
d.) Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Preise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten, können bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.
e.) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
f.) Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtig, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
g.) Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtig, die Arbeit und den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
h.) Preise sind die genannten Pauschalen des Auftragnehmers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
i.) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung durch Mängelrügen oder Gegenansprüche, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
a.) Es gilt der Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte (Briefbögen, Fotokopien, Anschreiben, Scans, usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte die vom Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge.
b.) Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung welche aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.
9. Leistungsmängel, Haftung, höhere Gewalt
a.) Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
b.) Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
c.) Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei wesentlichen Mängeln bestehen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlung oder zur Aufrechnung.
d.) Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird vom Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen etc. auf einem gesonderten Blatt maschinenschriftlich vorzunehmen.
e.) Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltepflichten).
f.) Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information und jegliche Verzögerungen bei der Übermittelung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.
g.) Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbeitrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangene Gewinn- oder Folgeschäden bestehen nicht.
h.) Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Abrechnungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände, wie Gewalt, Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter, Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder von Mitteilungen im Verschuldens des Zustellers sowie sonstige, direkte oder indirekte Schäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstanden sind. Es besteht insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Datenträger, Briefpapier usw. wird für Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es besteht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
i.) Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
j.) Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (zB Betriebsunterbrechung usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
10. Vertraulichkeit, Datenschutz
a.) Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Bestimmung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
b.) Angebot und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
c.) Der Auftragnehmer hat Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
d.) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vom Auftragnehmer mittels EDV verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
e.) Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl bei Transfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
11. Rücktritts- und Widerrufsrecht
a.) Der Auftraggeber hat das Recht sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen Zugang der
Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Der Widerruf hat schriftlich per Post oder E-Mail zu erfolgen. Zur Fristenwahrung genügt die Absendung der Frist.
b.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
c.) Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt einbehalten.
d.) Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Breich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.
12. Kündigung
a.) Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstanden Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu zahlen.
b.) Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach AGB zu ersetzen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellung sowie alle eigenen Unterlagen zurück.
c.) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertrags-abschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast hat der Auftragnehmer.
13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
a.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wird sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
b.) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Auftrag der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
14. Sonstiges
a.) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Ebenfalls bedarf die
Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.
b.) Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
15. Anwendbares Recht
a.) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das österreichische Recht.
b.) Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Graz Erfüllungsort, Zahlung und Lieferung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Graz.
Stand: März 2013